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Angelverzicht im Vereinsgewässer "Dortmunder Stadthafen"!
Der 1. Angelsportverein Dortmund 1901 e. V., der Landesfischereiverband, die Hafen AG und das Umweltamt der Stadt Dortmund haben einstimmig beschlossen, auf die Fischerei in dem Dortmunder Stadthafen und dem Dortmund-Ems-Kanal (bis Stadtgrenze Dortmund, - Vereinsgewässer -)
bis auf Weiteres (erneute Fischbeprobungen)
aufgrund der bisher festgestellten PCB-Belastungen in den untersuchten Fischen zu verzichten!
Am 17. Januar 2011 wurde über das weitere Vorgehen gemeinsam beraten.
Ergebnis: siehe oben (Fischereiverzicht bis auf Weiteres)
Das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund (Hövelstraße) bietet für den
27. Januar 2011, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Blutuntersuchungen für alle Menschen an, die in der Vergangenheit häufig Fisch aus dem Dortmunder Hafen gegessen haben.
Es erfolgen voraussichtlich bis April/Mai 2011 weitere Untersuchungen des Gewässers und der Fische. Anschließend erfolgen ergebnisorientierte Entscheidungen.
1. Angelsportverein Dortmund 1901 e. V.
Der Vorstand
Am 24. und 25. Juli soll eine weitere Untersuchung des Gewässers stattfinden. Es werden am Sonntagabend Stellnetze gesetzt, die Montagmorgen gehoben werden. Aus diesem Grund wird der Dortmund-Ems-Kanal vom Dortmunder Hafen bis zum Strommeister (Sicherheitstor bei km 4.6) gesperrt. Nach der Untersuchung der gefangenen Fische auf den Grad der Belastung mit PCB und ähnlichen Stoffen wird über das weitere Vorgehen zeitnah entschieden.
Nachricht des LFV mit der Bitte um Veroffentlichung vom 08. 02. 2011 !
Angeln in LFV-Gewässern weiterhin erlaubt!
Falsche bzw. missverständliche Pressemeldungen haben in den vergangenen
Tagen zu Irritationen unter den Anglern geführt. Sie beziehen sich auf die
Ergebnisse von PCB-Messungen an Fischen aus dem Dortmunder Hafen.
Andere Kanalstrecken oder Gewässer wurden bisher nicht untersucht!
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als zuständige
Fachbehörde spricht von der Möglichkeit, dass weitere Häfen und
Industriestandorte belastet sein könnten.
Hinweise für eine Belastung von Fischen aus den freien Fahrten der
Kanäle oder aus anderen LFV-Gewässern liegen zurzeit nicht vor!
Der Dortmunder Hafen ist an den Verein 1. ASV Dortmund e. V. verpachtet,
der unter Androhung der Aufhebung des Pachtvertrages einem freiwilligen
Angelverzicht zugestimmt hat. Mit dem LFV-Jahreserlaubnisschein darf und durfte dort nicht geangelt werden.
Sowohl Tages- als auch Jahreserlaubnisscheine (gelbe Karten) behalten ihre Gültigkeit für alle dort verzeichneten Gewässer!
Bei der Bewertung von PCB-Messungen muss nach Fischarten unterschieden
werden. Fettreiche Fische speichern die Stoffe in höherem Maße. Deshalb ist
der Aal besonders betroffen. Diese Art sollte mit einem gewissen
Sicherheitsabstand zum Dortmunder Hafen auch aus dem Dortmund-Ems-
Kanal bis zur Schleuse Henrichenburg nicht gefangen oder verzehrt werden.
Ein Fangverbot für Aale im Dortmund-Ems-Kanal von Kilometer 1,44 bis
zur Schleuse Henrichenburg (ca. 10 km) wird erlassen, um die
Gesundheit der Angler zu schützen. Es gilt, bis wir aufgrund weiterer
Untersuchungen Entwarnung geben können.
Für den Landesfischereiverband Westfalen und Lippe steht die Gesundheit
der Angler an erster Stelle. Aus diesem Grund werden wir versuchen,
möglichst schnell weitere Aufklärung über die Verzehrfähigkeit von Fischen zu
erreichen. Ein allgemeines Angelverbot wird jedoch grundsätzlich abgelehnt.
Sollte es nötig sein, können Verzehrsempfehlungen oder Fangverbote
einzelner Arten der Gesundheitsvorsorge genüge tun. Wir werden Sie
umgehend und umfassend informieren unter
www.lfv-westfalen.de
Bitte informieren Sie Ihre Vereinsmitglieder über dieses Schreiben und
weisen Sie auf unsere Homepage für weitere Neuigkeiten in dieser Sache
hin!
Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V.
Sprakeler Str. 409, 48159 Münster
Tel.: 0251 48271-0 E-Mail: info@lfv-westfalen.de
Pressemitteilung
vom
Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V.
über
neue Ergebnisse zur Belastung von Fischen aus dem Dortmunder Hafen und dem Dortmund-Ems-Kanal mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB.
PCB und Dioxine in allen untersuchten Fischen unterhalb des EU-Höchstwertes. Fische aus dem Kanal noch geringer belastet als aus dem Dortmunder Hafen. LANUV hebt Verzehrverbot für Rotaugen auf. Grundlage für Angelverzicht im Dortmunder Hafen entfällt.
Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. hat im Juli eine Befischung des Dortmunder Hafens und des angrenzenden Dortmund-Ems-Kanals durchgeführt und die gefangenen Fische auf den Gehalt an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB untersuchen lassen. Die Kosten für die Untersuchung wurden zu gleichen Teilen von der Fischerei und der Stadt Dortmund getragen.
Das Ergebnis ist eindeutig. Keine der 17 Fischproben überschritt den zulässigen Höchstwert von 8 pg/g. Die untersuchten Fische können ausnahmslos als verzehrfähig bezeichnet werden.
Untersucht wurden Fische der Arten Hecht, Rotauge, Brassen, Schleie und Flussbarsch. Beim Rotauge wurde die Mindestanzahl von 10 Exemplaren pro Art erreicht. Deshalb bescheinigt das LANUV in seiner Stellungnahme vom 27. 09. 2011 aus umweltmedizinischer Sicht Unbedenklichkeit für den Verzehr dieser Fische.
Damit ist der Weg wieder frei für die Wiederaufnahme der Angelfischerei im Dortmunder Hafen.
Dass die Entwarnung des LANUV sich nicht auf alle Fischarten bezieht, ist der geringen Zahl untersuchter Fische zuzuschreiben.
Eine Sondersituation liegt beim fettreichen Aal vor. Messergebnisse aus anderen Gewässern und Bundesländern weisen auf eine erhöhte Belastung bei dieser Fischart hin, die zu einer eingeschränkten Verzehrfähigkeit führt oder führen kann. Aus diesem Grund bleibt das Entnahmeverbot für Aale im Dortmund-Ems-Kanal von km 1,44 bis zur Schleuse Henrichenburg vorerst bestehen. Damit wird der Gesundheitsvorsorge für Angler, die selbst gefangenen Fisch verzehren, Rechnung getragen.
Weitere Untersuchungen durch das Land zur Aufklärung der Belastungssituation bei Aalen mit Dioxinen oder dioxinähnlichen PCB weden gefordert.
www.lfv-westfaalen.de
(Abschrift. 10. 2. 2012)
Achtung !
Das Schreiben des Landesfischereiverbandes hebt nicht den Angelverzicht im Dortmunder Hafen (Vereinsgewässer) auf.
Der 1. Angelsportverein Dortmund 1901 e. V. verhandelt zur Zeit mit dem Umweltamt der Stadt Dortmund um die Freigabe des Gewässers.
Wir hoffen, dass kurzfristig zu Gunsten der Angler entschieden wird.